SEPA - Zahlungsverkehr seit 01.02.2014


Der deutsche Zahlungsverkehr wurde mit Wirkung zum 01.12.2014 auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 01.02.2014 verkündet.


Forderungen (z.B. Grundsteuer, Kindergartengebühren usw.) werden mit Hilfe des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ausgleichen. 

Wichtig dabei ist vor allem, die Angabe der „IBAN“ — und „BIC“- Nummer. Diese finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auf Ihrer Bankkarte.


Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns bitte an.







Letzte Änderung: 11.11.2019 11:26 Uhr